Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich: Kann man Urlaub vom nächsten Jahr vorziehen? Die meisten Menschen planen ihren Urlaub im Voraus, aber es gibt doch gute Gründe, über einen Vorzug von Urlaubstagen aus dem nächsten Jahr nachzudenken.
Kann man Urlaub vom kommenden Jahr vorziehen?
Vor allem am Jahresende sind die Urlaubstage bei den meisten von uns aufgebraucht. Wer jetzt die Idee hat, ein paar Tage über Silvester zu verreisen, hat leider Pech gehabt. Es sei denn, er kann mit seinem Arbeitgeber etwas anderes vereinbaren. Ist es grundsätzlich möglich, den Urlaub vom nächsten Jahr vorzuziehen? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür und worauf sollten Arbeitnehmer achten?
Die gesetzliche Regelung der Urlaubstage in Deutschland
Normalerweise ist es nicht möglich, den Urlaub aus dem nächsten Jahr vorzuverlegen. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich vor, dass Urlaubstage im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden müssen. In Deutschland sind die Urlaubstage gesetzlich geregelt:
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem Angestellten den Mindesturlaub zu gewähren.
- Der Mindesturlaub richtet sich nach der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit, den Arbeitsstunden und den Arbeitsbedingungen.
- Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beispielsweise 24 Arbeitstage pro Jahr für jeden Arbeitnehmer, der mehr als sechs Jahre in einem Unternehmen tätig ist.
- Im Schichtdienst sind es 30 Arbeitstage.
Dieser Urlaub muss in einem Kalenderjahr genommen werden. Ist am Ende des Jahres noch Resturlaub übrig, kann dieser unter bestimmten Umständen (zum Beispiel weil der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte) ins Folgejahr übernommen werden. Ein Vorzug von Urlaubstagen aus dem kommenden Jahr ist zumindest für den gesetzlichen Mindesturlaub jedoch nicht möglich.
Die Ausnahme: Zusätzliche Urlaubstage lassen sich theoretisch vorziehen
Die gesetzliche Regelung gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Viele Unternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern in Deutschland jedoch etwas mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei diesen zusätzlichen Urlaubstagen sind Unternehmen nicht an die gesetzlichen Regelungen gebunden.
Wenn der Arbeitgeber dem zustimmt, können Arbeitnehmer Urlaubstage aus dem Folgejahr vorziehen, solange es sich dabei um zusätzliche Urlaubstage und nicht um den Mindesturlaub handelt. Darauf besteht jedoch kein Anrecht, der Arbeitgeber kann die Anfrage annehmen oder ablehnen.
Fazit
Der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht vorgezogen werden. Bei zusätzlichen Urlaubstagen haben Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, einen Vorzug mit ihrem Chef zu vereinbaren.