Ein Familienurlaub mit schulpflichtigen Kindern ist lediglich in den Ferienzeiten möglich. Laut Bundesurlaubsgesetz müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Familienvätern und Müttern in der Planung berücksichtigen. Einen wirklichen Rechtsanspruch diesbezüglich gibt es aber nicht.
Jeder Urlaubsantrag ist eine Individualentscheidung – auch bei Familien mit schulpflichtigen Kindern
Im Gesetz steht, dass der Arbeitgeber die Ferienzeiten bei der Urlaubsbewilligung seiner Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigen muss. Schließlich ist ein Familienurlaub durch die Schulpflicht außerhalb der Ferien für Familien unmöglich. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass die Urlaubswünsche in diesem Fall vorrangig behandelt und vor den Anträgen kinderloser Arbeitnehmer stehen müssen.
Dennoch gibt es einige Einschränkungen, die sich vor allem auf betriebliche Gründe beziehen. Wer beispielsweise hauptsächlich oder ausschließlich Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern beschäftigt, könnte ohne eine Betriebsschließung in der Ferienzeit nicht allen Urlaubswünschen seiner Mitarbeiter entsprechen. Hier gilt die Individualentscheidung und diese besagt, dass einige Eltern den gewünschten Urlaub in den Ferien bekommen, während andere Eltern in dieser Zeit arbeiten müssen.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, gegen eine Verweigerung der Urlaubszeit in den Ferien vorzugehen?
Nein, denn es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Eltern in der Ferienzeit Urlaub bekommen und mit ihren Kindern verreisen können. Die besten Chancen haben Arbeitnehmer, die ihren Urlaubsantrag so früh wie möglich stellen und die aus diesem Grund vorrangig behandelt werden. Aus betrieblichen Gründen kann ein Arbeitgeber zum Beispiel so entscheiden, dass jeder Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern seinen Jahresurlaub zwar in den Ferien, aber nicht zwangsläufig in den Sommerferien nehmen kann. In den meisten Unternehmen wird diese Regelung im Wechsel getroffen. Das heißt, dass Eltern, die im aktuellen Jahr im Sommer keinen Urlaub bekommen und im Herbst verreisen müssen, im Folgejahr dafür einen Sommerurlaub mit der Familie planen können. Ein Rechtsstreit über die Urlaubsentscheidung des Arbeitgebers lohnt sich nicht und führt immer dazu, dass das Gericht dem Arbeitgeber Recht spricht und eine Veränderung der Urlaubszeiten ausschließt.
Können Arbeitnehmer ohne Kinder in den Ferien Urlaub nehmen?
Ein Familienurlaub außerhalb der Ferien ist bei schulpflichtigen Kindern nicht möglich. Da es aber nicht nur die Sommerferien, sondern auch Herbst- und Winterferien gibt, können Arbeitgeber einen jährlichen Sommerurlaubsantrag ablehnen. In vielen Betrieben haben Arbeitnehmer dennoch Glück, denn wenn der Arbeitgeber selbst ein Familienvater oder eine Mutter ist, wird er / sie zugunsten des Antragstellers entscheiden. Dass Absprachen nötig sind ist ein Fakt, denn kein Unternehmen kann alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit in den Jahresurlaub schicken. Hier bestimmen Ausnahmen die Regel, von der aber größtenteils in Kleinunternehmen Gebrauch gemacht wird. Ist ein Betriebsurlaub möglich, haben alle Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur gleichen Zeit Urlaub. Die vorrangige Behandlung von Familien steht in den meisten Unternehmen im Fokus. Doch da es keinen Rechtsanspruch gibt, kann der Arbeitgeber immer nach Gutdünken entscheiden und muss nicht jedem eingereichten Urlaubsantrag ohne Einschränkung zustimmen.